Die Selbstbindung der Verwaltung ist eine Rechtsfigur des deutschen Verwaltungsrechts, die eine Bindung einer Verwaltungsbehörde durch frühere Handlungen oder Verwaltungsanweisungen regelt. Sie hat Folgen für die Gleichbehandlung, den Leistungs- und Teilhabeanspruch und das Abwehrrecht von Interessenten.
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Dieser Artikel erklärt die Ermessenseinräumung der Verwaltung im Verwaltungsrecht und die gerichtliche Überprüfung derselben. Er enthält eine kommentierte Gliederung der Ermessensprüfung und Beispiele für Ermessensfehler.
Erfahren Sie, Selbstbindung der Verwaltung bedeutet und welche rechtlichen Folgen sie hat. Lesen Sie, wann die Verwaltung eine Verwaltungspraxis gebunden ist und wann sie davon abweichen darf.
Verwaltungsvorschriften sind abstrakt-generelle Regelungen innerhalb der Verwaltungsorganisation, die von übergeordneten Verwaltungsinstanzen oder Vorgesetzten nachgeordnete Behörden oder Bedienstete ergehen. Sie sind autonomes Recht der Exekutive und können ohne gesetzliche Ermächtigung erlassen werden.
Selbstbindung der Verwaltung. Voraussetzung hierbei ist allerdings, dass die bisherige Verwaltungspraxis rechtmäßig war - Art. 3 Abs. 1 GG gewährt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht - und von ihr der Zukunft nicht allgemein zugunsten einer neuen Ermessenshandhabung abgewichen werden soll. 464.
Dem Parlament kommt dabei die Pflicht zu, grundlegenden Bereichen, insbesondere im Bereich der Grundrechtsausübung, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen, diese nicht den anderen Staatsgewalten zu überlassen (sog. Wesentlichkeitslehre). Bindung der Verwaltung Gesetz und Recht
Eine rechtsphilosophische und rechtshistorische Untersuchung des Gleichheitssatzes als Rechtsgrundlage der Selbstbindung der Verwaltung. Der Autor analysiert die Bedeutung, die Abgrenzung und die Konkretisierung des Gleichheitssatzes anhand von Beispielen aus dem Verwaltungsrecht.